Ablauf von Gottesdiensten
Um die offiziellen Vorgaben einzuhalten, bitten wir folgende Maßnahmen zu beachten:
- Beim Kommen und Gehen bitte Abstand halten. Türen bleiben offen, Sie müssen nichts anfassen.
- Es besteht Maskenpflicht – auch während des gesamten Gottesdienstes muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Schutzmasken sind selbst mitzubringen.
- Wegen des geforderten 2 m Mindestabstandes sind in der Veitskirche die verfügbaren Plätze mit Jahreslosungskarten markiert. Bitte nur da Platz nehmen. Paare oder familiär Verbundene dürfen natürlich nebeneinandersitzen.
- Zur Nachvollziehung von Infektionsketten sind wir verpflichtet, von allen Gottesdienstbesuchern Kontaktdaten festzuhalten. Dazu finden Sie auf jedem Platz einen Zettel und einen Stift. Bitte füllen Sie den Zettel aus und werfen ihn nach dem Gottes- dienst in die Sammelbox am Ausgang ein. Den Stift bitte in der Bank liegenlassen. *)
- Gemeindegesang ist weiterhin untersagt.
Sie können die Texte mitlesen. Ein Gesangbuch benötigen Sie dazu nicht, da alles per Beamer an die Wand projeziert wird. Sie dürfen natürlich Ihr eigenes Gesangbuch mitbringen. - Eine Desinfektionsmöglichkeit für die Hände ist vorhanden.
*) Informationen zur Datenerhebung:
Ihre Angaben werden in einem verschlossenen Umschlag 4 Wochen lang sicher verwahrt, vertraulich behandelt und nur für den Fall verwendet, sollte in diesem Zeitraum eine COVID-19 Erkrankung bei einem Teilnehmenden beim Gesundheitsamt gemeldet werden und ausschließlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Nach Ablauf der 4 Wochen werden die Erhebungsbögen sachgerecht vernichtet.
Die Datenerhebung erfolgt zu Ihrem eigenen Schutz. Sie erfolgt, um Informationen an alle Kontaktpersonen von wahrscheinlichen oder bestätigten Fällen mit COVID-19 zu ermitteln und an diese weiterzugeben und über ein Erkrankungsrisiko zu informieren mit dem Ziel, die Ausbreitung der Viruskrankheit einzudämmen. Die Datenerhebung erfolgt aufgrund von § 6 DSG-EKD. Sie ist erforderlich zur Wahrung der berechtigten Interessen eines Dritten (§ 6 Nummer 8 DSG-EKD) sowie um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen (§ 6 Nummer 7 DSG-EKD).
Stand 25. Januar 2021
Kindergottesdienste
Bis auf Weiteres finden keine Kindergottesdienste statt.
Minigottesdienst
Unregelmäßig finden nach Vorankündigung im Stadtblatt Minigottesdienste für 0-5-jährige Kinder, deren Eltern, Großeltern und größere Geschwister sonntags um 10:00 Uhr im Großen Saal des Gemeindezentrums statt.
Bitte beachten Sie die Mitteilungen im Stadtblatt!
Pluspunkt - der Gottesdienst für Jugendliche, junge Erwachsene und alle, die Interesse haben
Termine
Gottesdienste der besonderen Art
Hinter "Gottesdiensten der besonderen Art" verbergen sich Gottesdienste, die sich von den „normalen“ Sonntagsgottesdiensten unterscheiden und von unserem Lichtblick-Team organisiert werden.
Das Besondere: Ein Buffet an Texten, Impulsen und Gebeten eingebettet in viel Musik und schöne Lieder.
Zeiten zum Nachsinnen und für eigene Gedanken runden das ganze ab. Die Gottesdienste haben ganz unterschiedlichen Charakter. Sie decken eine große Bandbreite ab: z.B. von der Jahreslosung über Kreuzweg, Friedensgebet, Sommerabend-Andacht mit Harfe und Flöte, Herbstwind-Andacht mit neuen Liedern bis zum Adventsliedersingen
Termine und Uhrzeit siehe Ankündigungen im Stadtblatt und auf unserer Homepage.
Das Lichtblick-Team
Karen Goblirsch ist Erzieherin im Kindergarten „Hinter der Kirche“ und Vorsitzende des Kirchengemeinderates.
Hans-Peter Goblirsch arbeitet als Dipl.-Ing. (FH) für Elektrotechnik beim Universitätsbauamt in Stuttgart. Er ist Vorsitzender des CVJM Ebersbach.
Ute Scheifele hat ursprünglich eine Ausbildung zur Diakonin. Sie arbeitet jetzt als Religionslehrerin an einem Gymnasium für Schüler mit AD(H)S in Esslingen. Darüber hinaus ist sie Gemeindeberaterin der Landeskirche und freiberufliche Trainerin.
Arne Gigling, Dipl.-Betriebswirt (FH), ist Unternehmensberater. Er ist Prädikant in der Landeskirche.
Abendmahlsgottesdienste
In der Regel feiern wir das Abendmahl einmal monatlich nach Ankündigung und an Festtagen in der Veitskirche, einmal im ungeraden Monat und an Festtagen im Gemeindezentrum sowie zwei bis drei Mal im Jahr in Büchenbronn.